Engagementfelder
Deutsche Gebärdensprache: eigene Sprache, eigene Kultur, gemeinsames Engagement
Text: Redaktion Generation Grenzenlos,
Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist seit 2002 durch § 6 des Behindertengleichstellungsgesetzes als eigenständige Sprache anerkannt [§ 6 BGG]. Der Deutsche Gehörlosen-Bund vertritt nach eigenen Angaben rund 80.000 gehörlose Menschen in Deutschland [DGB: Deutsche Gebärdensprache]. Wer sich engagieren will, kann DGS an Volkshochschulen, Gebärdensprachschulen oder Hochschulen lernen und Veranstaltungen mit Dolmetschung zugänglich machen.
Die Fakten
| Was | Was gilt | Beleg |
|---|---|---|
| Rechtliche Anerkennung | DGS ist als eigenständige Sprache anerkannt (§ 6 Abs. 1 BGG) | § 6 BGG |
| Anerkannt seit | 2002 mit dem Behindertengleichstellungsgesetz | DGB: Deutsche Gebärdensprache |
| Gehörlose Menschen in Deutschland | ca. 80.000 (Angabe des Deutschen Gehörlosen-Bunds) | DGB: Deutsche Gebärdensprache |
| Völkerrecht | Art. 30 Abs. 4 UN-BRK schützt Gebärdensprachen und Gehörlosenkultur | Art. 30 UN-BRK |
| Alter | keine einheitliche Altersgrenze; Kursanbieter und Vereine legen Bedingungen selbst fest | DGB: Gebärdensprachschulen |
| Zeit | 24 Prozent der Engagierten: 3 bis 5 Stunden pro Woche, 19 Prozent: 6 und mehr (2024) | Freiwilligensurvey 2024 |
| Geld | Kursleitung bis 3.300 Euro, Vereinsamt bis 960 Euro im Jahr steuerfrei (seit 1.1.2026) | § 3 Nr. 26/26a EStG |
| Versicherung | gesetzlicher Unfallschutz nur in bestimmten Konstellationen, sonst Vereinshaftpflicht | DGUV: Ehrenamt |
| Wo | Liste der Gebärdensprachschulen und Landesverbände beim Deutschen Gehörlosen-Bund | DGB: Gebärdensprachschulen |
Für viele Hörende ist Gebärdensprache etwas, das sie aus Nachrichtensendungen mit eingeblendeter Dolmetscherin kennen. Für gehörlose Menschen ist sie Muttersprache, Alltagssprache und Teil einer eigenen Kultur mit Theater, Poesie und Vereinsleben. Wer sich hier engagieren will, sollte zuerst verstehen, worum es geht: nicht um Hilfe für Menschen, die etwas nicht können, sondern um Verständigung zwischen zwei Sprachgemeinschaften.
Was bedeutet die Anerkennung der DGS?
Die Anerkennung bedeutet, dass der deutsche Staat die DGS als vollwertige, eigenständige Sprache behandelt. § 6 Abs. 1 BGG lautet: Die Deutsche Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt [§ 6 BGG]. Nach Angaben des Deutschen Gehörlosen-Bunds geschah das 2002 mit dem Behindertengleichstellungsgesetz [DGB: Deutsche Gebärdensprache].
Das Behindertengleichstellungsgesetz geht noch weiter: Menschen mit Hörbehinderungen, also gehörlose, ertaubte und schwerhörige Menschen, und Menschen mit Sprachbehinderungen haben nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze das Recht, DGS, lautsprachbegleitende Gebärden oder andere geeignete Kommunikationshilfen zu verwenden [§ 6 BGG]. Auf internationaler Ebene schützt Artikel 30 Abs. 4 der UN-Behindertenrechtskonvention die spezifische kulturelle und sprachliche Identität einschließlich der Gebärdensprachen und der Gehörlosenkultur [Art. 30 UN-BRK].
Wo lernst du DGS, wie viel Zeit braucht es, und was gilt für Geld und Versicherung?
DGS lernst du am einfachsten in einem Kurs: Der Deutsche Gehörlosen-Bund führt eine Liste von Gebärdensprachschulen und Kursanbietern und weist darauf hin, dass viele Volkshochschulen DGS-Kurse anbieten [DGB: Gebärdensprachschulen]. Eine einheitliche Altersgrenze gibt es dafür nicht; Kursanbieter und Gehörlosenvereine legen ihre Bedingungen selbst fest.
- Zeit: Eine Sprache lernt man nicht in einem Wochenendkurs; plane für Kurs und Übung regelmäßig Zeit ein. Für die eigene, zeitintensivste Tätigkeit wenden laut Freiwilligensurvey 2024 24 Prozent der Engagierten drei bis fünf Stunden pro Woche auf und 19 Prozent sechs oder mehr; 48 Prozent sind mindestens einmal pro Woche aktiv [Freiwilligensurvey 2024].
- Geld: Wer selbst Kurse leitet, kann als Ausbilder bis 3.300 Euro im Jahr steuerfrei bekommen, wer im Gehörlosenverein ein Amt übernimmt, bis 960 Euro [§ 3 Nr. 26/26a EStG]; siehe Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale.
- Versicherung: Ob du gesetzlich unfallversichert bist, hängt davon ab, für wen du tätig bist [DGUV: Ehrenamt]; Einzelheiten im Beitrag zur Versicherung im Ehrenamt.
- Wo: Der Gehörlosen-Bund verweist auf seine Landesverbände und die Liste der Gebärdensprachschulen [DGB: Gebärdensprachschulen]; dort erfährst du auch, welche Vereine Unterstützung suchen.
Wie funktioniert Gebärdensprache?
DGS ist ein eigenständiges und komplexes Sprachsystem mit eigener Grammatik. Neben den Händen tragen Gesichtsausdruck und Körperhaltung Bedeutung, was sie von Pantomime unterscheidet; außerdem gibt es zahlreiche regionale Dialekte [DGB: Deutsche Gebärdensprache].
Drei Missverständnisse begegnen Hörenden oft:
- „Gebärdensprache ist überall gleich.“ Falsch, jedes Land hat eigene Gebärdensprachen [DGB: Deutsche Gebärdensprache].
- „DGS ist Deutsch mit Händen.“ Das trifft eher auf lautsprachbegleitende Gebärden zu, die das Gesetz getrennt als Kommunikationsform der deutschen Sprache anerkennt [§ 6 BGG].
- „Ablesen vom Mund reicht.“ Lippenlesen erfasst nur einen Teil des Gesprochenen und ist auf Dauer sehr anstrengend.
Wie viele gehörlose Menschen vertritt der Gehörlosen-Bund?
Der Deutsche Gehörlosen-Bund vertritt nach eigenen Angaben die Rechte von rund 80.000 gehörlosen Menschen in Deutschland [DGB: Deutsche Gebärdensprache]. Hinzu kommen schwerhörige und ertaubte Menschen, hörende Angehörige, Dolmetscherinnen, Lehrkräfte und alle, die DGS als Fremdsprache gelernt haben; wie viele Menschen DGS insgesamt nutzen, lässt sich aus dieser Zahl nicht ablesen.
Wie kann ich mich engagieren?
Engagement in diesem Feld beginnt fast immer mit dem Lernen der Sprache. Kurse bieten Volkshochschulen, Gebärdensprachschulen und Hochschulen an; der Gehörlosen-Bund betont, dass der Kontakt zu gehörlosen Menschen dazugehört [DGB: Deutsche Gebärdensprache]. Gute Kurse werden von gehörlosen Lehrkräften geleitet.
Wer die Grundlagen beherrscht, hat viele Möglichkeiten:
- Begegnung organisieren. Gemeinsame Stammtische, Sportangebote oder Spieleabende für gehörlose und hörende Jugendliche, bei denen gebärdet wird.
- Veranstaltungen zugänglich machen. Bei Vereinsfesten, Podiumsdiskussionen oder Workshops Dolmetschung einplanen und Videos untertiteln.
- Schnupperkurse anstoßen. Einen Einführungsworkshop mit einer gehörlosen Kursleitung an der eigenen Schule oder im Jugendzentrum organisieren.
- Gehörlosenvereine unterstützen. Viele Orts- und Landesverbände suchen Hilfe bei Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Jugendarbeit.
Wichtig ist eine Haltung, die gehörlose Menschen als Expertinnen und Experten ihrer eigenen Sprache ernst nimmt. Projekte, bei denen Hörende ohne Beteiligung Gehörloser „für“ sie planen, gehen oft an den Bedürfnissen vorbei.
Wie kommunizierst du im Alltag mit gehörlosen Menschen?
Im Alltag hilft vor allem Aufmerksamkeit für Blickkontakt und Sichtbarkeit. Ein paar Grundregeln machen Gespräche leichter, auch wenn du noch keine Gebärden kannst:
- Sprich die Person direkt an, nicht die Dolmetscherin oder eine Begleitung.
- Mach auf dich aufmerksam, indem du in ihr Blickfeld gehst, winkst oder leicht an die Schulter tippst.
- Achte darauf, dass dein Gesicht gut beleuchtet ist und nichts den Mund verdeckt.
- Sprich normal, nicht übertrieben langsam oder laut.
- Wenn es nicht klappt, wechsle auf Schrift: Handy, Zettel oder ein geteiltes Dokument.
- Frag nach, welche Kommunikationsform die Person bevorzugt; nicht alle gehörlosen Menschen gebärden, und nicht alle schwerhörigen Menschen lesen gut von den Lippen ab.
Ein paar Gebärden für Begrüßung, Dank und Namen zu lernen, ist eine freundliche Geste. Wichtiger ist, Geduld mitzubringen und nicht so zu tun, als hätte man verstanden, wenn das nicht stimmt.
Wie macht ein Verein Veranstaltungen zugänglich?
Ein Verein macht Veranstaltungen zugänglich, indem er Dolmetschung, Untertitel und Sichtbarkeit von Anfang an einplant, nicht erst auf Nachfrage. Dolmetscherinnen und Dolmetscher vermitteln in den meisten Bundesländern Dolmetschzentralen [DGB: Dolmetschen].
Die Kostenfrage ist je nach Lebensbereich geregelt: Für Ausbildung, Arbeit und Arztbesuche gibt es zuständige Kostenträger wie Arbeitsagentur, Integrationsamt oder Krankenkasse [DGB: Dolmetschen]. Für Freizeit- und Vereinsveranstaltungen fehlt oft eine solche Regel, deshalb sollte der Verein Dolmetschung im Budget oder im Förderantrag einplanen.
Eine kurze Checkliste:
- Dolmetschung früh buchen und im Programm ankündigen,
- Dolmetscherinnen gut sichtbar und gut beleuchtet platzieren,
- Unterlagen und Ablauf vorab schicken, damit sie sich vorbereiten können,
- Videos untertiteln, Durchsagen zusätzlich schriftlich zeigen,
- nach der Veranstaltung gehörlose Gäste fragen, was gefehlt hat.
Welche Rolle spielt Technik?
Technik ergänzt Dolmetschung, ersetzt sie aber nicht. Automatische Untertitel helfen bei Videokonferenzen, verstehen Fachbegriffe und Namen jedoch oft falsch. Video-Dolmetschdienste ermöglichen spontane Gespräche, etwa am Telefon. Für eine Diskussion mit mehreren Beteiligten bleibt eine Dolmetscherin im Raum die zuverlässigste Lösung.
Fragen, die oft kommen
Ist Gebärdensprache international?
Nein, Gebärdensprache ist nicht international. Jedes Land hat eigene Gebärdensprachen mit regionalen Varianten; für die Verständigung über Ländergrenzen hinweg gibt es International Signs, das kein standardisiertes System ist [DGB: Deutsche Gebärdensprache].
Was sind lautsprachbegleitende Gebärden?
Lautsprachbegleitende Gebärden folgen der Grammatik und Wortfolge der deutschen Lautsprache und begleiten das gesprochene Wort. § 6 Abs. 2 BGG erkennt sie als Kommunikationsform der deutschen Sprache an, während die DGS eine eigene Sprache mit eigener Grammatik ist [§ 6 BGG].
Wo kann ich DGS lernen?
Kurse gibt es an Volkshochschulen, Gebärdensprachschulen und Hochschulen. Der Deutsche Gehörlosen-Bund betont, dass der direkte Kontakt mit gehörlosen Menschen zum Lernen dazugehört [DGB: Deutsche Gebärdensprache].
Wie buche ich eine Gebärdensprachdolmetscherin für eine Veranstaltung?
In den meisten Bundesländern vermitteln Dolmetschzentralen. Wer die Kosten trägt, hängt vom Lebensbereich ab, etwa Arbeitsagentur, Integrationsamt oder Krankenkasse [DGB: Dolmetschen]. Für eine Vereinsveranstaltung solltest du die Kosten deshalb selbst im Budget einplanen.
Belege
- § 6 BGG — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), § 6 Gebärdensprache und Kommunikation von Menschen mit Hör- und Sprachbehinderungen – gesetze-im-internet.de/bgg/__6.html – nachgeprüft am 02.10.2026
- DGB: Deutsche Gebärdensprache — Deutscher Gehörlosen-Bund e.V. – Deutsche Gebärdensprache – gehoerlosenbund.de/service/ratgeber-gehoerlosig… – nachgeprüft am 02.10.2026
- DGB: Dolmetschen — Deutscher Gehörlosen-Bund e.V. – Dolmetschen – gehoerlosenbund.de/service/ratgeber-gehoerlosig… – nachgeprüft am 02.10.2026
- Art. 30 UN-BRK — Deutsches Institut für Menschenrechte – Artikel 30 UN-BRK (Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport) – institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtss… – nachgeprüft am 02.10.2026
- DGB: Gebärdensprachschulen — Deutscher Gehörlosen-Bund e.V. – Gebärdensprachschulen – gehoerlosenbund.de/service/barrierefreier-servi… – nachgeprüft am 02.10.2026
- DGUV: Ehrenamt — Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Versicherungsschutz im Ehrenamt – dguv.de/de/ihr_partner/ehrenamt/index.jsp – nachgeprüft am 02.10.2026
- § 3 Nr. 26/26a EStG — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – Einkommensteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 26 und Nr. 26a – gesetze-im-internet.de/estg/__3.html – nachgeprüft am 02.10.2026
- Freiwilligensurvey 2024 — Die Bundesregierung (im Auftrag der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt) – Freiwilliges Engagement in Deutschland. Zentrale Ergebnisse des Sechsten Deutschen Freiwilligensurveys (FWS 2024) – 2025 – publikationen-bundesregierung.de/resource/blob/… – nachgeprüft am 02.10.2026