Engagementfelder
Ehrenamt in Hospiz und Pflege: Was junge Menschen erwartet
Text: Redaktion Generation Grenzenlos,
In der Hospizarbeit begleiten Ehrenamtliche schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen, vorbereitet durch spezielle Kurse und meist etwa zwei bis drei Stunden pro Woche [DHPV: Junges Ehrenamt]. Ambulante Hospizdienste, von denen es rund 1.500 gibt [DHPV Zahlen 2026], werden nach § 39a SGB V von den Krankenkassen gefördert, wenn sie qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung anbieten [§ 39a SGB V].
Die Fakten
| Was | Was gilt | Beleg |
|---|---|---|
| Ambulante Hospizdienste | rund 1.500 in Deutschland (Stand Juli 2026) | DHPV Zahlen 2026 |
| Stationäre Hospize | ca. 270 für Erwachsene, 22 für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene | DHPV Zahlen 2026 |
| Engagierte in Hospiz- und Palliativarbeit | mehr als 140.000 Menschen, ehrenamtlich, bürgerschaftlich und hauptamtlich | DHPV Zahlen 2026 |
| Typischer Zeitaufwand | ein Termin pro Woche, zwei bis drei Stunden | DHPV: Junges Ehrenamt |
| Gesetzliche Förderung | Krankenkassen fördern ambulante Hospizdienste mit qualifizierten Ehrenamtlichen (§ 39a Abs. 2 SGB V) | § 39a SGB V |
| Alter | keine bundeseinheitliche Regel; Voraussetzungen beim Hospizdienst vor Ort erfragen | DHPV: Ehrenamtliche Hospizarbeit |
| Zeit | meist ein Termin pro Woche, zwei bis drei Stunden, nach einem Vorbereitungskurs | DHPV: Junges Ehrenamt |
| Geld | pflegende und betreuende Tätigkeiten bis 3.300 Euro im Jahr steuerfrei (seit 1.1.2026) | § 3 Nr. 26/26a EStG |
| Versicherung | Ehrenamt im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege ist gesetzlich unfallversichert | § 2 SGB VII |
| Wo | Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung mit Suche nach Angeboten | Wegweiser Hospiz und Palliativ |
Hospizdienste suchen gezielt junge Ehrenamtliche, und der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband wirbt ausdrücklich um sie [DHPV: Junges Ehrenamt]. Die Arbeit mit schwerkranken und sterbenden Menschen verlangt aber mehr Vorbereitung und Begleitung als die meisten anderen Ehrenämter. Wer einsteigen will, sollte wissen, welche Aufgaben es gibt, wie die Schulung aussieht und wie Ehrenamtliche vor Überforderung geschützt werden.
Was machen Ehrenamtliche in der Hospizarbeit?
Ehrenamtliche in der Hospizarbeit schenken schwerkranken und sterbenden Menschen und ihren Angehörigen Zeit: Sie sind da, hören zu, lesen vor, gehen spazieren oder entlasten Angehörige, damit diese eine Pause haben. Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband nennt als Beispiele Gespräche, gemeinsames Kochen und Ausflüge [DHPV: Junges Ehrenamt].
Nicht alle Aufgaben finden am Krankenbett statt. Junge Ehrenamtliche arbeiten auch in Öffentlichkeitsarbeit, Küche, Empfang oder Garten eines stationären Hospizes [DHPV: Junges Ehrenamt]. Für den Einstieg ist das oft ein guter Weg, das Haus und das Team kennenzulernen, bevor du eine Begleitung übernimmst.
Ab wann, wie viel Zeit, was gibt es, und wo meldest du dich?
Eine bundeseinheitliche Altersgrenze für die Hospizarbeit gibt es nicht; der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband rät, Möglichkeiten und Voraussetzungen beim ambulanten Hospizdienst oder stationären Hospiz vor Ort zu erfragen [DHPV: Ehrenamtliche Hospizarbeit].
- Zeit: Nach dem Vorbereitungskurs ist ein Termin pro Woche mit zwei bis drei Stunden üblich, individuell abgestimmt [DHPV: Junges Ehrenamt].
- Geld: Hospizbegleitung ist in der Regel unbezahlt. Erhältst du für die Begleitung alter oder kranker Menschen eine Aufwandsentschädigung, bleibt sie bei gemeinnützigen Trägern bis 3.300 Euro im Jahr steuerfrei [§ 3 Nr. 26/26a EStG]; siehe Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale.
- Versicherung: Ehrenamtliche im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege sind gesetzlich unfallversichert [§ 2 SGB VII]; zur Haftung siehe den Beitrag zur Versicherung im Ehrenamt.
- Wo: Der Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin listet Angebote für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche [Wegweiser Hospiz und Palliativ]; dort findest du die Hospizdienste in deiner Nähe.
Wie groß ist die Hospizbewegung?
Die Hospizbewegung in Deutschland ist groß und stark ehrenamtlich geprägt. Nach Angaben des DHPV gibt es rund 1.500 ambulante Hospizdienste, etwa 270 stationäre Hospize für Erwachsene und 22 für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene; mehr als 140.000 Menschen engagieren sich ehrenamtlich, bürgerschaftlich und hauptamtlich (Stand 6. Juli 2026) [DHPV Zahlen 2026].
Ambulante Hospizdienste begleiten Menschen dort, wo sie leben: zu Hause, im Pflegeheim, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder im Krankenhaus. Stationäre Hospize sind kleine Einrichtungen für Menschen in der letzten Lebensphase, in denen Ehrenamtliche das hauptamtliche Team ergänzen.
Wie ist die Hospizarbeit rechtlich verankert?
Die ehrenamtliche Sterbebegleitung ist im Sozialrecht ausdrücklich vorgesehen. Nach § 39a Abs. 2 SGB V fördern die Krankenkassen ambulante Hospizdienste, die qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung erbringen, etwa im Haushalt, in Pflegeeinrichtungen oder in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe [§ 39a SGB V].
§ 39a SGB V verlangt auch, dass der ambulante Hospizdienst die Gewinnung, Schulung, Koordination und Unterstützung der Ehrenamtlichen sicherstellt, und zwar unter fachlicher Verantwortung einer qualifizierten Pflegefachperson [§ 39a SGB V]. Für dich heißt das: Du wirst nicht allein gelassen. Es gibt eine Koordinatorin oder einen Koordinator, der Begleitungen vermittelt und für Fragen da ist.
Wie wirst du vorbereitet?
Vor der ersten Begleitung steht ein Vorbereitungskurs. Der DHPV beschreibt spezielle Kurse, in denen es um Leben, Trauern, Sterben und Tod und um die Bedürfnisse von Menschen am Lebensende geht [DHPV: Junges Ehrenamt]. Umfang, Termine und mögliche Kosten des Kurses legt jeder Dienst selbst fest; frag danach im ersten Gespräch.
Der übliche Zeitaufwand danach ist überschaubar: In der Regel ein Termin pro Woche für zwei bis drei Stunden, individuell abgestimmt mit dem Dienst [DHPV: Junges Ehrenamt]. Dazu kommen regelmäßige Gruppentreffen oder Supervision, in denen Ehrenamtliche über das Erlebte sprechen.
Welche Möglichkeiten gibt es in der Pflege?
Auch außerhalb der Hospizarbeit können junge Menschen ältere oder pflegebedürftige Menschen unterstützen. Nach § 45a SGB XI gibt es anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, in denen ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung Pflegebedürftige betreuen und pflegende Angehörige entlasten [§ 45a SGB XI].
Wer einen intensiveren Einblick sucht, kann ein Freiwilliges Soziales Jahr in einer Einrichtung der Gesundheitspflege oder Wohlfahrtspflege machen [§ 3 JFDG]. Pflegerische Tätigkeiten im engeren Sinn, etwa Medikamente geben oder Wunden versorgen, sind dabei in der Regel Fachkräften vorbehalten.
Wie schützt du dich vor Überforderung?
Gute Hospizdienste achten darauf, dass Ehrenamtliche nicht ausbrennen, und du solltest das auch tun. Hilfreich ist:
- Grenzen benennen. Sag im Vorgespräch, was du dir zutraust und was nicht, etwa die Begleitung von Menschen im eigenen Alter.
- Supervision nutzen. Gesprächsgruppen sind kein Zusatz, sondern Teil der Arbeit.
- Eigene Trauer ernst nehmen. Wer kürzlich selbst jemanden verloren hat, sollte das im Vorgespräch ansprechen und gemeinsam mit dem Dienst überlegen, ob der Zeitpunkt passt.
- Pausen machen. Nach einer Begleitung ist eine Pause normal und erwünscht.
Wie bist du abgesichert?
Ehrenamtliche, die im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind, gehören zum gesetzlich unfallversicherten Personenkreis [§ 2 SGB VII]. Für Fragen zu Haftung und Aufwandsentschädigung lohnt ein Blick in die Beiträge zur Versicherung im Ehrenamt und zur Ehrenamtspauschale; Tätigkeiten in der Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen können unter die Übungsleiterpauschale fallen.
Fragen, die oft kommen
Bin ich mit Anfang 20 nicht zu jung für Sterbebegleitung?
Nein, Menschen Anfang 20 sind nicht zu jung für die Hospizarbeit. Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband wirbt ausdrücklich um junge Ehrenamtliche und bereitet sie in speziellen Kursen auf Themen wie Sterben, Tod und Trauer vor [DHPV: Junges Ehrenamt]. Ob du bereit bist, klärst du im Vorgespräch mit dem Hospizdienst.
Muss ich am Sterbebett sitzen, wenn ich im Hospiz mithelfe?
Nein, wer im Hospiz hilft, muss nicht in der Sterbebegleitung arbeiten. Neben der direkten Begleitung gibt es Aufgaben in Öffentlichkeitsarbeit, Küche, Empfang oder Garten [DHPV: Junges Ehrenamt].
Ist ehrenamtliche Hospizbegleitung unfallversichert?
Ehrenamtliche, die im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig sind, gehören nach § 2 SGB VII zum gesetzlich unfallversicherten Personenkreis [§ 2 SGB VII].
Wie viele Hospizdienste gibt es in Deutschland?
In Deutschland gibt es nach Angaben des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands rund 1.500 ambulante Hospizdienste, etwa 270 stationäre Hospize für Erwachsene und 22 für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (Stand Juli 2026) [DHPV Zahlen 2026].
Belege
- DHPV Zahlen 2026 — Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV) – Zahlen, Daten und Fakten zur Hospiz- und Palliativarbeit – dhpv.de/zahlen_daten_fakten.html – nachgeprüft am 02.10.2026
- DHPV: Junges Ehrenamt — Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV) – Junges Ehrenamt – dhpv.de/themen_ehrenamt_junges-ehrenamt.html – nachgeprüft am 02.10.2026
- § 39a SGB V — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – Sozialgesetzbuch V, § 39a Stationäre und ambulante Hospizleistungen – gesetze-im-internet.de/sgb_5/__39a.html – nachgeprüft am 02.10.2026
- § 45a SGB XI — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – Sozialgesetzbuch XI, § 45a Angebote zur Unterstützung im Alltag – gesetze-im-internet.de/sgb_11/__45a.html – nachgeprüft am 02.10.2026
- § 2 SGB VII — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – Sozialgesetzbuch VII, § 2 Versicherung kraft Gesetzes – gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html – nachgeprüft am 02.10.2026
- § 3 JFDG — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG), § 3 Freiwilliges soziales Jahr – gesetze-im-internet.de/jfdg/__3.html – nachgeprüft am 02.10.2026
- DHPV: Ehrenamtliche Hospizarbeit — Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV) – Ehrenamtliche Hospizarbeit – dhpv.de/engagement_ehrenamtlich.html – nachgeprüft am 02.10.2026
- § 3 Nr. 26/26a EStG — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – Einkommensteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 26 und Nr. 26a – gesetze-im-internet.de/estg/__3.html – nachgeprüft am 02.10.2026
- Wegweiser Hospiz und Palliativ — Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. – Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung – wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de – nachgeprüft am 02.10.2026