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Praxis & Recht

Freiwilligendienste im Vergleich: FSJ, FÖJ, BFD, weltwärts und ESK

Text: Redaktion Generation Grenzenlos,

In Deutschland gibt es fünf große Freiwilligendienste: FSJ und FÖJ bis unter 27 Jahre [§ 2 JFDG], den Bundesfreiwilligendienst ohne Altersobergrenze [BFD: Über den Dienst], weltwärts im Globalen Süden für 18- bis 28-Jährige [weltwärts: Voraussetzungen] und das Europäische Solidaritätskorps für 18- bis 30-Jährige [Europäisches Solidaritätskorps]. Meist dauern sie zwölf Monate; das Taschengeld beträgt 2026 höchstens 676 Euro [BFD Fragen & Antworten 2026].

Die Fakten

WasWas giltBeleg
FSJ und FÖJnach der Vollzeitschulpflicht bis unter 27 Jahre, 6 bis 24 Monate§ 2 JFDG
Bundesfreiwilligendienstjedes Alter nach der Vollzeitschulpflicht, in der Regel 12 MonateBFD: Über den Dienst
weltwärts18 bis 28 Jahre (Ausnahmen bis 35), 6 bis 24 Monate im Globalen Südenweltwärts: Voraussetzungen
Taschengeld 2026 (FSJ, FÖJ, BFD)höchstens 676 Euro im Monat (8 Prozent von 8.450 Euro)BFD Fragen & Antworten 2026
SozialversicherungRenten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung, Beiträge zahlt Einsatzstelle bzw. TrägerBMBFSFJ 2025 (Jugendfreiwilligendienste)
PlatzsucheFSJ/FÖJ beim Träger, BFD über die Einsatzstellensuche des Bundesamts, weltwärts bei Entsendeorganisationen, ESK im PortalBFD-Einsatzstellensuche
Kindergeldläuft bis 25 Jahre während FSJ, FÖJ, BFD, ESK und weltwärts weiter§ 32 EStG

Ein Freiwilligendienst ist kein Ehrenamt neben Schule oder Job, sondern eine Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit über mehrere Monate, mit Vertrag, Taschengeld und Seminaren. Viele nutzen ihn nach dem Schulabschluss, um ein Berufsfeld kennenzulernen; andere gehen ins Ausland. Welcher Dienst passt, hängt vor allem von drei Dingen ab: deinem Alter, ob du in Deutschland bleiben willst, und in welchem Bereich du arbeiten möchtest.

Welche Freiwilligendienste gibt es?

Es gibt fünf große Formate: das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ), den Bundesfreiwilligendienst (BFD), weltwärts und das Europäische Solidaritätskorps (ESK).

FSJ / FÖJ BFD weltwärts ESK
Alter nach Vollzeitschulpflicht bis unter 27 nach Vollzeitschulpflicht, keine Obergrenze 18 bis 28, Ausnahmen bis 35 18 bis 30, humanitäre Hilfe bis 35
Ort Inland, auch Ausland möglich Inland Globaler Süden Europa und Partnerländer, auch eigene Projekte vor Ort
Dauer 6 bis 24 Monate, meist 12 meist 12, 6 bis 18, Ausnahmen 24 6 bis 24 Monate je nach Projekt
Rechtsgrundlage JFDG BFDG Förderleitlinie des BMZ EU-Programm

Die Angaben stammen aus dem Jugendfreiwilligendienstegesetz [§ 2 JFDG], den Informationen des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben [BFD: Über den Dienst], den weltwärts-Voraussetzungen [weltwärts: Voraussetzungen] und dem Europäischen Jugendportal [Europäisches Solidaritätskorps].

Was unterscheidet FSJ und FÖJ?

FSJ und FÖJ unterscheiden sich nur im Einsatzfeld, rechtlich folgen beide demselben Gesetz. Das FSJ wird in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet, etwa in der Wohlfahrtspflege, der Kinder- und Jugendhilfe, der Gesundheitspflege, in Kultur und Denkmalpflege oder im Sport [§ 3 JFDG]. Das FÖJ findet in Stellen statt, die im Natur- und Umweltschutz einschließlich der Bildung zur Nachhaltigkeit tätig sind [§ 4 JFDG].

FSJ und FÖJ stehen Menschen offen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben [§ 2 JFDG]. Im Inland dauern sie in der Regel zwölf zusammenhängende Monate, mindestens sechs, verlängerbar auf bis zu 18 Monate [§ 5 JFDG].

Für wen eignet sich der Bundesfreiwilligendienst?

Der Bundesfreiwilligendienst eignet sich für alle, die nicht mehr unter die Altersgrenze von FSJ und FÖJ fallen oder bewusst in einer Einrichtung arbeiten wollen, die BFD-Plätze anbietet. Er steht Menschen jedes Alters nach der Vollzeitschulpflicht offen, eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht [BFD: Über den Dienst].

Der BFD dauert in der Regel zwölf Monate, mindestens sechs und höchstens 18, in Ausnahmefällen bis 24. Er kann in Teilzeit geleistet werden, wenn die Einsatzzeit mehr als 20 Wochenstunden beträgt; einen Rechtsanspruch auf Teilzeit gibt es nicht [BFD: Über den Dienst]. Das Gesetz verlangt eine Vereinbarung über mindestens sechs und höchstens 24 Monate [§ 2 BFDG].

Wie viel Taschengeld gibt es?

Das Taschengeld im FSJ, FÖJ und Bundesfreiwilligendienst beträgt seit dem 1. Januar 2026 höchstens 676 Euro im Monat [BFD Fragen & Antworten 2026]. Der Betrag ergibt sich aus der gesetzlichen Obergrenze von 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung [§ 2 JFDG] [§ 2 BFDG], die für 2026 auf 8.450 Euro im Monat festgesetzt ist [§ 4 SVBezGrV 2026].

Die tatsächliche Höhe legt die Einsatzstelle oder der Träger fest, und sie liegt oft unter dem Höchstbetrag. Dazu können unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung oder entsprechende Geldersatzleistungen kommen, außerdem Mobilitätszuschläge [§ 2 JFDG]. Im Teilzeitdienst wird das Taschengeld gekürzt. Weil die Beitragsbemessungsgrenze jährlich angepasst wird, ändert sich der Höchstbetrag jedes Jahr; was eine konkrete Stelle zahlt, steht in der Vereinbarung, die du vor Beginn unterschreibst.

Bin ich im Freiwilligendienst sozialversichert?

Freiwillige im FSJ, FÖJ und Bundesfreiwilligendienst sind in allen Zweigen der Sozialversicherung pflichtversichert: Renten-, Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Die Beiträge, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, zahlt allein die Einsatzstelle oder der Träger; die Freiwilligen leisten keine eigenen Beiträge [BMBFSFJ 2025 (Jugendfreiwilligendienste)]. Für den Bundesfreiwilligendienst bestätigt das Bundesamt, dass er bei den Sozialversicherungen einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt ist [BFD: Über den Dienst].

Die Sozialversicherungspflicht im Freiwilligendienst hat praktische Folgen: Weil Rentenbeiträge gezahlt werden, zählt die Dienstzeit in der Rentenversicherung, und wer nach zwölf Monaten Bundesfreiwilligendienst nicht sofort eine Stelle findet, kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Arbeitslosengeld bekommen [BFD von A bis Z].

Wie lange arbeite ich, und wie viel Urlaub habe ich?

Die wöchentliche Dienstzeit im Bundesfreiwilligendienst richtet sich nach den Arbeitszeiten der Hauptbeschäftigten der jeweiligen Einsatzstelle; ein Teilzeitdienst muss mehr als 20 Stunden pro Woche umfassen [BFD von A bis Z]. Volljährige Bundesfreiwillige haben bei zwölf Monaten Dienst und einer Fünf-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 20 Werktage Urlaub unter Fortzahlung der Leistungen; für Freiwillige unter 18 gelten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz längere Urlaubsansprüche [BFD von A bis Z]. Für FSJ und FÖJ regeln Träger und Vereinbarung die Einzelheiten.

Was ist bei weltwärts anders?

weltwärts ist der entwicklungspolitische Freiwilligendienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und führt in Länder des Globalen Südens. Teilnehmen kannst du mit 18 bis 28 Jahren, in Ausnahmefällen bis 35; mit Beeinträchtigung oder Behinderung ist die Teilnahme in jedem Fall bis zum 35. Lebensjahr möglich. Der Einsatz dauert 6 bis 24 Monate [weltwärts: Voraussetzungen].

Unterkunft, Verpflegung, Versicherungen, pädagogische Seminare und Betreuung sind abgedeckt. Selbst zahlst du in der Regel Reisepass, Visum und Fahrten zu Seminaren in Deutschland; manche Entsendeorganisationen bitten um eine Beteiligung an den Reisekosten von durchschnittlich 1.200 bis 1.800 Euro, die bei geringen Mitteln auf Antrag vom BMZ übernommen werden kann [weltwärts: Kosten und Leistungen].

Wie funktioniert das Europäische Solidaritätskorps?

Das Europäische Solidaritätskorps ist ein Programm der Europäischen Union für junge Menschen zwischen 18 und 30 Jahren. Du kannst dich im Ausland allein oder im Team engagieren, ein eigenes Solidaritätsprojekt in deiner Gemeinde organisieren oder, bis 35 Jahre, in der humanitären Hilfe mitarbeiten [Europäisches Solidaritätskorps].

Für die Teilnahme meldest du dich im Portal des Solidaritätskorps an; Einrichtungen mit Förderzusage finden dort Freiwillige [Europäisches Solidaritätskorps]. Die Variante mit eigenem Projekt eignet sich auch für Gruppen, die etwas in ihrem Ort anstoßen wollen, ohne wegzuziehen.

Was gilt für Kindergeld und Seminare?

Während eines anerkannten Freiwilligendienstes bekommen deine Eltern weiter Kindergeld, solange du noch nicht 25 bist. § 32 EStG nennt FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst, eine Freiwilligentätigkeit im Europäischen Solidaritätskorps und weltwärts ausdrücklich [§ 32 EStG].

Pädagogische Begleitung ist bei FSJ und FÖJ Pflicht: Bei zwölf Monaten sind es mindestens 25 Seminartage, aufgeteilt in Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminar von je mindestens fünf Tagen. Die Seminarzeit gilt als Dienstzeit [§ 5 JFDG].

Wie finde ich einen Platz?

Den Platz findest du je nach Dienst an einer anderen Stelle, denn Plätze vergeben Träger, Einsatzstellen und Organisationen, nicht eine zentrale Behörde:

  • FSJ und FÖJ: Du bewirbst dich bei einem anerkannten Träger, der über Einsatzbereiche und freie Einsatzstellen informiert und das Bewerbungsverfahren führt; weil die Fristen nicht bei allen Trägern gleich sind, empfiehlt das Bundesfamilienministerium eine frühe Bewerbung [Jugendfreiwilligendienste FAQ].
  • Bundesfreiwilligendienst: Du bewirbst dich direkt bei einer anerkannten Einsatzstelle; eine zentrale Bewerbungsstelle gibt es nicht [BFD Fragen & Antworten 2026]. Die Platz- und Einsatzstellensuche des Bundesamts filtert Plätze nach Ort, Postleitzahl mit Umkreis und Tätigkeitsbereich [BFD-Einsatzstellensuche].
  • weltwärts: Bewerbungen gehen direkt an die Entsendeorganisationen, deren Verfahren und Fristen sich unterscheiden; Bewerbungen bei mehreren Organisationen sind möglich [weltwärts: Bewerben].
  • Europäisches Solidaritätskorps: Nach der Anmeldung im Portal des Europäischen Jugendportals bewirbst du dich über dein persönliches Dashboard auf Angebote. Übernommen werden Versicherungen, An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung und ein Taschengeld [ESK: Freiwilligentätigkeit].

Weil viele Inlandsdienste im Spätsommer beginnen, lohnt es sich, schon im Herbst oder Winter davor zu suchen. Wenn du noch unsicher bist, welches Feld dich interessiert, hilft ein Ehrenamt neben der Schule, um es auszuprobieren.

Fragen, die oft kommen

Wie viel Taschengeld bekomme ich 2026 im FSJ, FÖJ oder BFD?

Das Taschengeld im FSJ, FÖJ und Bundesfreiwilligendienst beträgt 2026 höchstens 676 Euro im Monat [BFD Fragen & Antworten 2026]. Die genaue Höhe legt die Einsatzstelle oder der Träger fest, und sie liegt oft darunter; Unterkunft, Verpflegung oder Zuschüsse dazu können hinzukommen [§ 2 JFDG].

Bin ich im FSJ oder BFD krankenversichert?

Ja, Freiwillige im FSJ, FÖJ und Bundesfreiwilligendienst sind in allen Zweigen der Sozialversicherung pflichtversichert, also auch in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge zahlt allein die Einsatzstelle oder der Träger, eigene Beiträge fallen nicht an [BMBFSFJ 2025 (Jugendfreiwilligendienste)] [BFD: Über den Dienst].

Wo bewerbe ich mich für ein FSJ, den BFD, weltwärts oder das ESK?

Für ein FSJ oder FÖJ bewirbst du dich bei einem anerkannten Träger [Jugendfreiwilligendienste FAQ], für den Bundesfreiwilligendienst direkt bei einer anerkannten Einsatzstelle, die du über die Suche des Bundesamts findest [BFD Fragen & Antworten 2026] [BFD-Einsatzstellensuche]. Für weltwärts bewirbst du dich bei einer Entsendeorganisation [weltwärts: Bewerben], für das Europäische Solidaritätskorps nach Anmeldung im Portal des Europäischen Jugendportals [ESK: Freiwilligentätigkeit].

Kann ich ein FSJ auch in Teilzeit machen?

Ja, ein FSJ in Teilzeit ist möglich, wenn die Einsatzzeit mehr als 20 Stunden pro Woche beträgt. Das Jugendfreiwilligendienstegesetz sieht neben dem Vollzeitdienst ausdrücklich einen Dienst vergleichbar einer Teilzeitbeschäftigung von mehr als 20 Wochenstunden vor; das Taschengeld wird dann gekürzt [§ 2 JFDG].

Bin ich mit 30 noch zu alt für einen Freiwilligendienst?

Für FSJ und FÖJ bist du mit 30 zu alt, für den Bundesfreiwilligendienst nicht. Der BFD steht nach der Vollzeitschulpflicht Menschen jedes Alters offen, eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht [BFD: Über den Dienst].

Muss ich für weltwärts etwas bezahlen?

Bei weltwärts sind Unterkunft, Verpflegung, Versicherungen und Seminare gedeckt, eigene Kosten entstehen etwa für Reisepass und Visum. Manche Entsendeorganisationen bitten um eine Beteiligung an den Reisekosten, im Durchschnitt 1.200 bis 1.800 Euro, die auf begründeten Antrag vom BMZ übernommen werden kann [weltwärts: Kosten und Leistungen].

Bekommen meine Eltern während des Freiwilligendienstes weiter Kindergeld?

Ja, das Kindergeld läuft während eines anerkannten Freiwilligendienstes weiter, wenn du noch nicht 25 bist. § 32 EStG nennt FSJ, FÖJ, Bundesfreiwilligendienst, Europäisches Solidaritätskorps und weltwärts ausdrücklich als Zeiten, in denen ein Kind steuerlich berücksichtigt wird [§ 32 EStG].

Belege

  1. § 2 JFDG — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG), § 2 Freiwillige – gesetze-im-internet.de/jfdg/__2.html – nachgeprüft am 02.10.2026
  2. BFD Fragen & Antworten 2026 — Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – Bundesfreiwilligendienst: Fragen und Antworten – bundesfreiwilligendienst.de/bundesfreiwilligend… – nachgeprüft am 02.10.2026
  3. BFD-Einsatzstellensuche — Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – Platz- und Einsatzstellensuche – bundesfreiwilligendienst.de/bundesfreiwilligend… – nachgeprüft am 02.10.2026
  4. Jugendfreiwilligendienste FAQ — Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (jugendfreiwilligendienste.de) – Häufig gestellte Fragen zu den Jugendfreiwilligendiensten – jugendfreiwilligendienste.de/jugendfreiwilligen… – nachgeprüft am 02.10.2026
  5. weltwärts: Bewerben — weltwärts (BMZ / Engagement Global) – Bewerben und Auswahl – weltwaerts.de/de/bewerben-und-auswahl-freiwilli… – nachgeprüft am 02.10.2026
  6. ESK: Freiwilligentätigkeit — Europäisches Jugendportal (Europäische Union) – Freiwilligentätigkeit im Europäischen Solidaritätskorps – youth.europa.eu/solidarity/young-people/volunte… – nachgeprüft am 02.10.2026
  7. BFD von A bis Z — Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – Bundesfreiwilligendienst von A bis Z – bundesfreiwilligendienst.de/bundesfreiwilligend… – nachgeprüft am 02.10.2026
  8. § 4 SVBezGrV 2026 — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, § 4 Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung – gesetze-im-internet.de/svbezgrv_2026/__4.html – nachgeprüft am 02.10.2026
  9. BMBFSFJ 2025 (Jugendfreiwilligendienste) — Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (jugendfreiwilligendienste.de) – Kranken- und Sozialversicherung für Freiwillige – 2025 – jugendfreiwilligendienste.de/jugendfreiwilligen… – nachgeprüft am 02.10.2026
  10. § 3 JFDG — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG), § 3 Freiwilliges soziales Jahr – gesetze-im-internet.de/jfdg/__3.html – nachgeprüft am 02.10.2026
  11. § 4 JFDG — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG), § 4 Freiwilliges ökologisches Jahr – gesetze-im-internet.de/jfdg/__4.html – nachgeprüft am 02.10.2026
  12. § 5 JFDG — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG), § 5 Jugendfreiwilligendienste im Inland – gesetze-im-internet.de/jfdg/__5.html – nachgeprüft am 02.10.2026
  13. § 2 BFDG — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG), § 2 Freiwillige – gesetze-im-internet.de/bfdg/__2.html – nachgeprüft am 02.10.2026
  14. BFD: Über den Dienst — Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – Über den Bundesfreiwilligendienst – bundesfreiwilligendienst.de/bundesfreiwilligend… – nachgeprüft am 02.10.2026
  15. weltwärts: Voraussetzungen — weltwärts (BMZ / Engagement Global) – Voraussetzungen für den weltwärts-Freiwilligendienst – weltwaerts.de/de/voraussetzungen-freiwilligendi… – nachgeprüft am 02.10.2026
  16. weltwärts: Kosten und Leistungen — weltwärts (BMZ / Engagement Global) – Kosten und Leistungen im Freiwilligendienst – weltwaerts.de/de/kosten-und-leistungen-freiwill… – nachgeprüft am 02.10.2026
  17. Europäisches Solidaritätskorps — Europäisches Jugendportal (Europäische Union) – Über das Europäische Solidaritätskorps – youth.europa.eu/solidarity_de – nachgeprüft am 02.10.2026
  18. § 32 EStG — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – Einkommensteuergesetz (EStG), § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder – gesetze-im-internet.de/estg/__32.html – nachgeprüft am 02.10.2026