Engagementfelder
Demokratie und Beteiligung: Wie junge Menschen mitentscheiden
Text: Redaktion Generation Grenzenlos,
Junge Menschen können schon vor der Volljährigkeit mitentscheiden: Die UN-Kinderrechtskonvention sichert Kindern das Recht, ihre Meinung in allen sie berührenden Angelegenheiten zu äußern [Art. 12 UN-KRK], und bei der Europawahl darf ab 16 gewählt werden [§ 6 EuWG]. Im Betrieb vertritt die Jugend- und Auszubildendenvertretung ihre Interessen [§ 60 BetrVG].
Die Fakten
| Was | Was gilt | Beleg |
|---|---|---|
| Kinderrechte | Recht auf freie Meinungsäußerung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten (Art. 12 UN-KRK) | Art. 12 UN-KRK |
| Jugendhilfe | Kinder und Jugendliche sind an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen (§ 8 SGB VIII) | § 8 SGB VIII |
| Europawahl | wahlberechtigt ab 16 Jahren (§ 6 EuWG) | § 6 EuWG |
| Jugend- und Auszubildendenvertretung | in Betrieben mit mindestens fünf Jugendlichen oder Auszubildenden; wählbar unter 25 | § 61 BetrVG |
| Engagement in Politik | 2,7 Prozent der Bevölkerung ab 14 in Politik und politischer Interessenvertretung (2024) | Freiwilligensurvey 2024 |
| Alter | Europawahl ab 16; JAV wählbar unter 25 oder in Ausbildung; Jugendparlamente nach Kommune | § 6 EuWG |
| Zeit | 24 Prozent der Engagierten: 3 bis 5 Stunden pro Woche, 19 Prozent: 6 und mehr (2024) | Freiwilligensurvey 2024 |
| Geld | Projektgeld über Jugendfonds der Partnerschaften für Demokratie; Vereinsamt bis 960 Euro steuerfrei | § 3 Nr. 26/26a EStG |
| Versicherung | Ehrenamt für Kommunen ist gesetzlich unfallversichert (§ 2 SGB VII) | § 2 SGB VII |
| Wo | Projektfinder für die nächstgelegene Partnerschaft für Demokratie | Partnerschaften: Projektfinder |
Bei den meisten Wahlen in Deutschland dürfen junge Menschen erst mit 18 abstimmen. Entscheidungen, die sie betreffen, fallen aber auch in der Schule, in der Kommune, im Betrieb und im Verein, und dort haben Kinder und Jugendliche eigene Beteiligungsrechte. Wer sie kennt, kann früher mitreden, als es das Wahlalter vermuten lässt.
Welche Beteiligungsrechte haben Kinder und Jugendliche?
Kinder und Jugendliche haben ein völkerrechtlich und gesetzlich verankertes Recht auf Beteiligung. Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, jedem Kind, das sich eine eigene Meinung bilden kann, das Recht zuzusichern, diese in allen es berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und die Meinung angemessen und entsprechend Alter und Reife zu berücksichtigen [Art. 12 UN-KRK]. In Deutschland gilt die Konvention seit dem 5. April 1992 [Art. 12 UN-KRK].
Im deutschen Recht greift das Kinder- und Jugendhilfegesetz diesen Gedanken auf. Nach § 8 SGB VIII sind Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen; sie können sich außerdem in allen Angelegenheiten der Erziehung und Entwicklung direkt an das Jugendamt wenden [§ 8 SGB VIII].
Ab wann, wie viel Zeit, was gibt es, und wo meldest du dich?
Die Altersgrenzen hängen vom Gremium ab: Bei der Europawahl darfst du ab 16 wählen [§ 6 EuWG], in die Jugend- und Auszubildendenvertretung können Beschäftigte unter 25 und alle Auszubildenden gewählt werden [§ 61 BetrVG], und für Jugendparlamente legt jede Kommune eigene Regeln fest.
- Zeit: Gremienarbeit heißt regelmäßige Sitzungen plus Vorbereitung. Für die eigene, zeitintensivste Tätigkeit wenden laut Freiwilligensurvey 2024 24 Prozent der Engagierten drei bis fünf Stunden pro Woche auf und 19 Prozent sechs oder mehr; 48 Prozent sind mindestens einmal pro Woche aktiv [Freiwilligensurvey 2024].
- Geld: Für eigene Projekte gibt es Jugendfonds der Partnerschaften für Demokratie [Partnerschaften für Demokratie]. Wer ein Vereinsamt übernimmt, kann eine Aufwandsentschädigung bis 960 Euro im Jahr steuerfrei erhalten [§ 3 Nr. 26/26a EStG]; siehe Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale.
- Versicherung: Wer ehrenamtlich für eine Kommune tätig ist, etwa in einem Jugendrat, ist gesetzlich unfallversichert [§ 2 SGB VII]; mehr im Beitrag zur Versicherung im Ehrenamt.
- Wo: Welche Partnerschaft für Demokratie bei dir zuständig ist, zeigt der Projektfinder des Bundesprogramms [Partnerschaften: Projektfinder].
Wo können junge Menschen vor dem Wahlalter mitentscheiden?
Vor dem Wahlalter gibt es vier wichtige Orte der Beteiligung: Schule, Kommune, Jugendverbände und Projekte.
| Ort | Gremium oder Format | Was du dort bewirken kannst |
|---|---|---|
| Schule | Klassen- und Schülervertretung, Schulkonferenz | Regeln, Ausstattung, Projekte |
| Kommune | Jugendparlament, Jugendrat, Kinder- und Jugendbüro | Anträge, Stellungnahmen, eigene Budgets |
| Verband | Jugendvorstand, Delegiertenversammlung | Programm, Positionen, Geld des Verbands |
| Projekt | Jugendforum, Jugendfonds, Initiative | eigene Ideen umsetzen |
Jugendparlamente und Jugendräte sind nicht bundeseinheitlich geregelt; welche Rechte sie haben, steht in der Satzung oder Geschäftsordnung der jeweiligen Kommune. Bevor du dich zur Wahl stellst, lohnt die Frage, ob das Gremium ein Antrags- oder Rederecht im Gemeinderat hat und ob es über ein eigenes Budget verfügt.
Ab wann darf ich wählen?
Bei der Europawahl darfst du ab 16 Jahren wählen; das Europawahlgesetz stellt auf die Vollendung des 16. Lebensjahres am Wahltag ab [§ 6 EuWG]. Für Bundestagswahlen liegt das Wahlalter bei 18 Jahren. Bei Landtags- und Kommunalwahlen entscheiden die Länder, und mehrere Länder haben das aktive Wahlrecht dort auf 16 Jahre gesenkt; informiere dich vor jeder Wahl über die Regel in deinem Land.
Wer wählen darf, kann auch mithelfen, dass eine Wahl funktioniert: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden bei jeder Wahl gesucht, und Wahlberechtigte können sich dafür bei ihrer Gemeinde melden.
Wie funktioniert Mitbestimmung im Betrieb?
Auch Auszubildende haben im Betrieb eine eigene Vertretung. In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter 18 Jahren oder Auszubildenden wird eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt, die deren besondere Belange wahrnimmt [§ 60 BetrVG].
Wählen dürfen alle jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden, wählbar sind Beschäftigte unter 25 Jahren und alle Auszubildenden; Mitglieder des Betriebsrats können nicht gleichzeitig JAV-Mitglied sein [§ 61 BetrVG]. Die JAV ist oft der erste Ort, an dem junge Menschen erleben, dass Mitbestimmung Folgen hat: bei Übernahmeregeln, Ausbildungsqualität oder Arbeitszeiten. Gewerkschaftsjugenden bieten Schulungen für neu gewählte Vertreterinnen und Vertreter an.
Wie startest du ein eigenes Demokratieprojekt?
Ein eigenes Projekt kann ein Debattenformat, eine Podiumsdiskussion vor der Wahl, ein Workshop zu Fake News oder eine Aktion gegen Hetze im Netz sein; Regeln für die eigenen Kanäle beschreibt die Netiquette. Für die Finanzierung solcher Projekte gibt es Förderwege, die sich gezielt an junge Menschen richten, etwa die Jugendfonds der lokalen Partnerschaften für Demokratie [Partnerschaften für Demokratie].
Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützen lokale Partnerschaften für Demokratie Städte, Gemeinden und Landkreise. Zu jeder Partnerschaft gehören ein Jugendforum und ein Jugendfonds für Projekte, die junge Menschen selbst konzipieren [Partnerschaften für Demokratie]. Ansprechpartner ist die Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft vor Ort, die Interessierte berät [Partnerschaften für Demokratie].
Typische Schritte:
- Idee in zwei Sätzen formulieren: Was soll passieren, und wer soll erreicht werden?
- Verbündete suchen: Schülervertretung, Jugendverband, Jugendzentrum.
- Kosten grob schätzen: Raum, Material, Honorare für Referentinnen und Referenten.
- Bei der Partnerschaft für Demokratie oder dem Jugendring nach Fördermöglichkeiten fragen.
- Nach dem Projekt kurz auswerten und das Ergebnis öffentlich machen.
Wie viele junge Menschen engagieren sich politisch?
Politisches Engagement im engeren Sinn ist ein kleiner Bereich. Laut Freiwilligensurvey 2024 sind 2,7 Prozent der Bevölkerung ab 14 Jahren in Politik und politischer Interessenvertretung freiwillig tätig [Freiwilligensurvey 2024]. Dazu kommt Engagement, das politisch wirkt, ohne so zu heißen: in der Schülervertretung, in Jugendverbänden, in Umwelt- und Menschenrechtsgruppen.
Wie bleibt Beteiligung nicht nur Symbol?
Beteiligung ist nur dann echt, wenn Ergebnisse Folgen haben. Achte darauf, dass vorher geklärt ist, was mit euren Vorschlägen passiert, wer darauf antwortet und bis wann. Ein Jugendforum, das jedes Jahr dieselben Forderungen aufschreibt, ohne Rückmeldung zu bekommen, verliert seine Mitglieder. Ein Gremium mit kleinem, aber eigenem Budget und klarer Rückmeldepflicht der Verwaltung hält dagegen oft über Jahre.
Fragen, die oft kommen
Ab wann darf ich in Deutschland wählen?
Bei der Europawahl ab 16 Jahren [§ 6 EuWG]. Für Bundestagswahlen liegt das Wahlalter bei 18; bei Kommunal- und Landtagswahlen legen die Länder es selbst fest, mehrere Länder erlauben die Stimmabgabe schon ab 16.
Was ist ein Jugendparlament?
Ein Jugendparlament oder Jugendrat ist ein gewähltes oder berufenes Gremium junger Menschen in einer Kommune, das Anträge stellen, Stellungnahmen abgeben und oft über ein eigenes Budget entscheiden kann. Rechte und Wahlverfahren regelt jede Kommune selbst.
Wer kann in die Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt werden?
Wählbar sind Beschäftigte unter 25 Jahren und alle, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind; Mitglieder des Betriebsrats können nicht zugleich gewählt werden [§ 61 BetrVG].
Wie bekomme ich Geld für ein eigenes Demokratieprojekt?
Viele Kommunen haben im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ eine lokale Partnerschaft für Demokratie mit einem Jugendforum und einem Jugendfonds für selbst entwickelte Projekte junger Menschen [Partnerschaften für Demokratie]. Frag bei deiner Stadt oder deinem Landkreis nach der Koordinierungs- und Fachstelle.
Belege
- Art. 12 UN-KRK — Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Übereinkommen über die Rechte des Kindes. VN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut mit Materialien – bmbfsfj.bund.de/resource/blob/93140/fe59de84a8f… – nachgeprüft am 02.10.2026
- § 8 SGB VIII — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – Sozialgesetzbuch VIII, § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen – gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8.html – nachgeprüft am 02.10.2026
- § 6 EuWG — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – Europawahlgesetz (EuWG), § 6 Wahlrecht, Ausübung des Wahlrechts – gesetze-im-internet.de/euwg/__6.html – nachgeprüft am 02.10.2026
- § 60 BetrVG — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), § 60 Errichtung und Aufgabe – gesetze-im-internet.de/betrvg/__60.html – nachgeprüft am 02.10.2026
- § 61 BetrVG — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), § 61 Wahlberechtigung und Wählbarkeit – gesetze-im-internet.de/betrvg/__61.html – nachgeprüft am 02.10.2026
- Partnerschaften für Demokratie — Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (BMBFSFJ) – Partnerschaften für Demokratie – demokratie-leben.de/dl/programm/programmbereich… – nachgeprüft am 02.10.2026
- Freiwilligensurvey 2024 — Die Bundesregierung (im Auftrag der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt) – Freiwilliges Engagement in Deutschland. Zentrale Ergebnisse des Sechsten Deutschen Freiwilligensurveys (FWS 2024) – 2025 – publikationen-bundesregierung.de/resource/blob/… – nachgeprüft am 02.10.2026
- § 3 Nr. 26/26a EStG — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – Einkommensteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 26 und Nr. 26a – gesetze-im-internet.de/estg/__3.html – nachgeprüft am 02.10.2026
- Partnerschaften: Projektfinder — Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (BMBFSFJ) – Engagement vor Ort – demokratie-leben.de/dl/projektpraxis/engagement… – nachgeprüft am 02.10.2026
- § 2 SGB VII — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – Sozialgesetzbuch VII, § 2 Versicherung kraft Gesetzes – gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html – nachgeprüft am 02.10.2026