Engagementfelder
Jugendarbeit: Wie du Gruppen leitest und Bildungschancen eröffnest
Text: Redaktion Generation Grenzenlos,
Ehrenamtliche Jugendarbeit wird in Deutschland vor allem von Jugendverbänden getragen, in denen junge Menschen ihre Arbeit selbst organisieren (§ 12 SGB VIII). Wer Gruppen leitet, weist sich mit der Jugendleiter/in-Card (Juleica) aus [Juleica-Portal] und braucht für die Betreuung Minderjähriger oft ein erweitertes Führungszeugnis [§ 30a BZRG].
Die Fakten
| Was | Was gilt | Beleg |
|---|---|---|
| Junge Engagierte in der Jugendarbeit | 5,2 Prozent der 14- bis 29-Jährigen (Gesamtbevölkerung 3,1 Prozent) | Freiwilligensurvey 2024 |
| Juleica | bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeitende in der Jugendarbeit | Juleica-Portal |
| Selbstorganisation | in Jugendverbänden organisieren junge Menschen Jugendarbeit selbst (§ 12 SGB VIII) | § 12 SGB VIII |
| Führungszeugnis | erweitertes Führungszeugnis für ehrenamtliche Betreuung Minderjähriger (§ 30a BZRG) | § 30a BZRG |
| Inklusion | Angebote sollen für junge Menschen mit Behinderungen zugänglich sein (§ 11 SGB VIII) | § 11 SGB VIII |
| Alter | Juleica in Bayern ab 16, in begründeten Ausnahmen ab 15; Regeln je nach Land | Bayerischer Jugendring: Juleica |
| Zeit | Juleica-Ausbildung in Bayern mindestens 34 Stunden plus Erste-Hilfe-Kurs | Bayerischer Jugendring: Juleica |
| Geld | Gruppenleitung bis 3.300 Euro im Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG, seit 1.1.2026) | § 3 Nr. 26 EStG |
| Versicherung | gesetzlicher Unfallschutz je nach Träger, sonst Vereins- und Verbandsverträge | DGUV: Ehrenamt |
| Wo | Juleica-Stellen der Länder über juleica.de | Juleica-Portal |
Ferienlager, Gruppenstunde, Jugendtreff, Hausaufgabenhilfe: Ein großer Teil dessen, was Kinder und Jugendliche außerhalb von Schule und Familie erleben, wird von Ehrenamtlichen getragen, die selbst kaum älter sind. Jugendarbeit ist damit eines der wenigen Felder, in denen junge Menschen sehr früh echte Verantwortung übernehmen. Sie ist auch ein Hebel für Bildungschancen, weil sie Kinder erreicht, denen zu Hause niemand bei den Hausaufgaben hilft oder die nie in ein Zeltlager fahren würden.
Was ist Jugendarbeit, und wer trägt sie?
Jugendarbeit umfasst Angebote, die an den Interessen junger Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen sollen; so beschreibt es § 11 SGB VIII [§ 11 SGB VIII]. Zu den Schwerpunkten zählt das Gesetz außerschulische Bildung, Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit, internationale Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung und Jugendberatung [§ 11 SGB VIII].
Getragen wird Jugendarbeit vor allem von Jugendverbänden und Jugendgruppen. In ihnen wird die Arbeit von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet, und die Verbände vertreten die Interessen junger Menschen nach außen [§ 12 SGB VIII]. Laut Freiwilligensurvey 2024 sind 5,2 Prozent der 14- bis 29-Jährigen in der außerschulischen Jugend- oder Bildungsarbeit engagiert, deutlich mehr als in der Gesamtbevölkerung mit 3,1 Prozent [Freiwilligensurvey 2024].
Ab wann, wie viel Zeit, was gibt es, und wo meldest du dich?
Das Mindestalter für die Juleica legen die Länder fest; in Bayern etwa liegt es bei 16 Jahren, in begründeten Ausnahmefällen bei 15 [Bayerischer Jugendring: Juleica].
- Zeit: Die Juleica-Ausbildung umfasst in Bayern mindestens 34 Stunden, dazu kommt bei der ersten Ausstellung ein Erste-Hilfe-Kurs; zur Verlängerung sind 8 Stunden Fortbildung nötig [Bayerischer Jugendring: Juleica].
- Geld: Gruppenleitung ist eine betreuende Tätigkeit, für die bei gemeinnützigen Trägern bis 3.300 Euro im Jahr steuerfrei bleiben [§ 3 Nr. 26 EStG]; siehe Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale.
- Versicherung: Ob du gesetzlich unfallversichert bist, hängt vom Träger ab [DGUV: Ehrenamt]; Einzelheiten im Beitrag zur Versicherung im Ehrenamt.
- Wo: Die Juleica-Seite verweist auf die zuständigen Stellen in den Ländern [Juleica-Portal]; vor Ort helfen Kreis- und Stadtjugendringe.
Wie wirst du Jugendleiterin oder Jugendleiter?
Der übliche Weg führt über eine Jugendleiterschulung bei einem Jugendverband oder Jugendring und die Jugendleiter/in-Card. Die Juleica ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeitende in der Jugendarbeit; sie dient als Qualifikationsnachweis und als Zeichen gesellschaftlicher Anerkennung, und für ihre Ausstellung gelten bundesweite Mindestanforderungen, die die Länder genauer regeln [Juleica-Portal].
Inhalte einer Schulung sind typischerweise Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht und Recht, Kinderschutz, Spiel- und Methodenpraxis, Konfliktlösung und meist ein Erste-Hilfe-Kurs. In vielen Ländern ist die Juleica mit Vergünstigungen verbunden, etwa bei Eintritten oder Fortbildungen; welche das sind, steht auf der Juleica-Seite des jeweiligen Landes [Juleica-Portal].
Was gilt beim Kinderschutz?
Kinderschutz ist in der Jugendarbeit keine Formalie, sondern Teil der Qualifikation. Ein zentrales Instrument ist das erweiterte Führungszeugnis: Es wird für eine berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger ausgestellt, wenn du eine schriftliche Aufforderung der Organisation vorlegst [§ 30a BZRG].
Für Träger der freien Jugendhilfe und Vereine sieht § 72a SGB VIII Vereinbarungen mit dem Jugendamt vor. Darin wird festgelegt, welche neben- oder ehrenamtlichen Tätigkeiten wegen Art, Intensität und Dauer des Kontakts zu Kindern und Jugendlichen nur nach Einsicht in das Führungszeugnis übernommen werden dürfen [§ 72a SGB VIII]. Das Ziel: Niemand, der wegen bestimmter Straftaten rechtskräftig verurteilt ist, soll ehrenamtlich Kinder betreuen.
Darüber hinaus arbeiten gute Träger mit Schutzkonzepten: Verhaltensregeln für Leitungen, klare Ansprechpersonen für Kinder und Eltern und ein festgelegtes Vorgehen bei Verdacht.
Wie eröffnet Jugendarbeit Bildungschancen?
Jugendarbeit eröffnet Bildungschancen, weil sie Lernen außerhalb der Schule möglich macht und Kinder erreicht, deren Eltern ihnen weniger mitgeben können. Typische Formate, in denen sich junge Ehrenamtliche engagieren:
- Lern- und Lesepatenschaften: Eins-zu-eins-Begleitung über ein Schuljahr, oft vermittelt über Vereine oder Hochschulinitiativen.
- Mentoring für Bildungsaufsteiger: Studierende begleiten Schülerinnen und Schüler, die als Erste in ihrer Familie studieren wollen, bei Bewerbungen und Stipendien.
- Ferienangebote: Zeltlager, Stadtranderholung, Ferienakademien, oft in ländlichen Räumen, in denen es sonst wenig gibt.
- Kultur- und Musikprojekte: Tanz, Rap, Theater oder Film, die Jugendliche ohne teuren Unterricht an Bühne und Technik heranführen.
- Offene Jugendarbeit: Mitarbeit im Jugendtreff, wo niemand Mitglied sein muss.
Wer mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, sollte die Barrieren im Blick haben: Kosten für Freizeiten, Fahrwege auf dem Land, Sprache. Das Gesetz verlangt außerdem, dass Angebote der Jugendarbeit für junge Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind [§ 11 SGB VIII].
Was musst du bei Freizeiten beachten?
Bei Freizeiten mit Übernachtung bist du für die dir anvertrauten Kinder verantwortlich, rund um die Uhr. Eine gute Vorbereitung umfasst:
- Klare Absprachen im Leitungsteam: Wer hat wann Aufsicht, wer ist Ansprechperson für Notfälle?
- Elterninformationen mit Gesundheitsangaben, Erreichbarkeit und Einverständnissen.
- Ein Erste-Hilfe-Set und mindestens eine Person mit aktuellem Erste-Hilfe-Kurs.
- Regeln zu Handy, Ausgang, Nachtruhe und Alkohol, die alle kennen.
- Eine Ansprechperson beim Träger, die im Notfall erreichbar ist.
Versicherungsschutz und Aufwandsentschädigung sind in den Beiträgen zur Versicherung im Ehrenamt und zur Ehrenamtspauschale erklärt; Gruppenleitung in der Jugendarbeit kann unter die Übungsleiterpauschale fallen.
Wie findest du einen Einstieg?
Der einfachste Einstieg führt über eine Gruppe, die du schon kennst: die Pfadfinder, in denen du selbst warst, die Jugendabteilung des Sportvereins, die Kirchengemeinde. Die Kreis- und Stadtjugendringe kennen alle Verbände vor Ort und bieten häufig selbst Schulungen an. Wer keinen Verband sucht, findet im offenen Jugendtreff oder in Lernpatenschaften Möglichkeiten ohne Mitgliedschaft.
Fragen, die oft kommen
Was ist die Juleica?
Die Jugendleiter/in-Card ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeitende in der Jugendarbeit; sie belegt eine Qualifikation nach bundesweiten Mindeststandards und ist zugleich eine Form der Anerkennung [Juleica-Portal]. Die genauen Voraussetzungen regeln die Länder.
Wann brauche ich ein erweitertes Führungszeugnis?
Wenn dein Träger es für Tätigkeiten verlangt, bei denen du Kinder oder Jugendliche beaufsichtigst, betreust, erziehst oder ausbildest. Träger der Jugendhilfe sollen dazu Vereinbarungen treffen, welche ehrenamtlichen Tätigkeiten nur nach Einsicht in das Führungszeugnis übernommen werden dürfen [§ 72a SGB VIII].
Darf ich mit 16 eine Gruppe leiten?
Ob und ab welchem Alter Jugendliche Gruppen leiten oder mitleiten, legt dein Jugendverband oder Träger fest; frag dort nach. Für Tätigkeiten mit engem Kontakt zu Kindern vereinbaren Träger mit dem Jugendamt, dass sie nur nach Einsicht in ein erweitertes Führungszeugnis übernommen werden dürfen [§ 72a SGB VIII].
Kann ich als Studentin Nachhilfe ehrenamtlich anbieten?
Ja, Studierende können ehrenamtlich Nachhilfe geben, etwa über Lernpatenschaften von Vereinen, Stiftungen oder Hochschulinitiativen. Eine Aufwandsentschädigung für ausbildende oder betreuende Tätigkeiten für gemeinnützige Zwecke ist bis 3.300 Euro im Jahr steuerfrei [§ 3 Nr. 26 EStG].
Belege
- § 11 SGB VIII — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – Sozialgesetzbuch VIII, § 11 Jugendarbeit – gesetze-im-internet.de/sgb_8/__11.html – nachgeprüft am 02.10.2026
- § 12 SGB VIII — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – Sozialgesetzbuch VIII, § 12 Förderung der Jugendverbände – gesetze-im-internet.de/sgb_8/__12.html – nachgeprüft am 02.10.2026
- § 72a SGB VIII — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – Sozialgesetzbuch VIII, § 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen – gesetze-im-internet.de/sgb_8/__72a.html – nachgeprüft am 02.10.2026
- § 30a BZRG — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – Bundeszentralregistergesetz (BZRG), § 30a Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis – gesetze-im-internet.de/bzrg/__30a.html – nachgeprüft am 02.10.2026
- Juleica-Portal — Juleica-Portal (juleica.de) – Juleica – Jugendleiter/in-Card – juleica.de – nachgeprüft am 02.10.2026
- § 3 Nr. 26 EStG — Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) – Einkommensteuergesetz (EStG), § 3 Nr. 26 – gesetze-im-internet.de/estg/__3.html – nachgeprüft am 02.10.2026
- Freiwilligensurvey 2024 — Die Bundesregierung (im Auftrag der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt) – Freiwilliges Engagement in Deutschland. Zentrale Ergebnisse des Sechsten Deutschen Freiwilligensurveys (FWS 2024) – 2025 – publikationen-bundesregierung.de/resource/blob/… – nachgeprüft am 02.10.2026
- Bayerischer Jugendring: Juleica — Bayerischer Jugendring – Informationen zur Juleica in Bayern – bjr.de/handlungsfelder/ehrenamt/juleica – nachgeprüft am 02.10.2026
- DGUV: Ehrenamt — Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Versicherungsschutz im Ehrenamt – dguv.de/de/ihr_partner/ehrenamt/index.jsp – nachgeprüft am 02.10.2026